Muss auf Hausbockbefall bei einem Hausverkauf aufmerksam gemacht werden?
Gerade ältere Häuser weisen oft einen Befall mit Hausbockkäfern oder auch Holzwürmern auf. Da der Befall in vielen Fällen erst recht spät entdeckt wird, kann es zu aufwendigen und teuren Sanierungsmaßnahmen kommen. Möchte man sein Haus nun verkaufen und Befall, als auch Sanierung, liegen einige Jahre zurück, so ist es gerade für den Laien schwierig zu erörtern ob man noch Probleme mit den Holzschädlingen hat.
Erfolg der Sanierungsmaßnahme muss nicht geprüft werden
Die Frage ist nun wie man mit solch einer Situation umgeht. Auf der einen Seite möchte keine potentiellen Käfer vergraulen, auf der anderen Seite hat man im besten Fall ja etwas dagegen unternommen. Die gute Nachricht zuerst, der Erfolg der (hoffentlich) durchgeführten Bekämpfungsmaßnahme muss nicht überprüft werden, insofern kein offensichtlicher Befall mehr vorliegt. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2016.„Hatte der Verkäufer eines Hausgrundstücks in der Vergangenheit ein Fachunternehmen mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels (hier: Befall eines Blockhauses mit Holzbock) beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Mit dem Absehen von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung der Arbeiten nimmt er ein späteres Wiederauftreten des Mangels nicht billigend in Kauf. Kennt der Verkäufer dagegen konkrete Umstände, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt und teilt er diese Umstände dem Käufer nicht mit, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig.“ (Bundesgerichtshof, AZ V ZR 216/14, S. 1, Abschnitt 1, 19.02.2016 / Bundesgerichtshof)
Bei größeren Sanierungen sei man jedoch verpflichtet explizit darauf hinzuweisen.