Wer zahlt die Kosten einer Wespenbekämpfung?


Wespen und Bienen sind aufgrund Ihres Stachels, sowie Ihres Giftes von vielen Menschen gefürchtet. Da viele Nester in Wohnungsnähe gebaut werden, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, allerdings nicht nur zwischen Tier und Mensch. Gerade was die Kosten angeht, gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten, vor allem zwischen Mieter und Vermieter.

Wer muss für die Beseitigung eines Wespennests zahlen?

Wir bekommen oft die Frage gestellt, wer für die Beseitigung eines Wespennestes (laut Gesetz) zahlen muss. Auch wenn quasi niemandem die Schuld für das Vorhandensein eines Wespennestes gegeben werden kann, verhält es sich bei Wespen wie bei den meisten anderen Schädlingen auch: Der Eigentümer der betroffenen Wohneinheit muss für die Kosten aufkommen.

Bei akuter Gefahr können Mieter eigenständig beauftragen

Laut einem Urteil aus dem Jahr 2014 dürften Mieter (in bestimmten Fällen) sogar eigenständig einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, der sich um das Wespennest kümmert. Die Kosten muss trotzdem der Eigentümer zahlen.: „Der Mieter darf bei Gefahr in Verzug ein an der Außenseite (Rollokasten) der Mietsache befindliches Wespennest auch ohne Inverzugsetzung des Vermieters fachgerecht beseitigen lassen und hat Anspruch auf Aufwendungsersatz.“ (Leitsatz, AG Würzburg, AZ 13 C 2751/13, 19.02.2014 / Grundeigentum-Verlag) Für den Eigentümer mag dies ärgerlich sein, zumal die Kosten nicht umlagefähig sind.

Die Kosten einer Wespenbekämpfung sind nicht umlagefähig

134. Die anteiligen Kosten in Höhe von 1,82 € für die Beseitigung des Wespennests sind nicht umlagefähig. Zu den Betriebskosten gehören nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung, vgl. § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests betreffen eine selten erforderliche Maßnahme. Sie fallen daher nicht laufend im Sinne des § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB an. (Tenor, AG München, Az.: 412 C 32370/10, 24.06.2011 / Openjur).

Fazit

Zusammengefasst kann man sagen, dass der Vermieter einen Schädlingsbekämpfer zur Beseitigung eines Wespennestes beauftragen muss. Vor allem wenn die Mieter bekannte Allergien haben, solle man sich als Eigentümer nicht quer stellen. Doch auch die Mieter sollten im Regelfall den Vermieter oder die Hausverwaltung vor Beauftragung informieren. Die Kosten kann der Eigentümer nicht umlegen, da es sich um keine regelmäßige Schädlingsbekämpfung (Aufwendung) handelt.

Unser Tipp

Manche Versicherungen übernehmen bis zu einer gewissen Höhe die Beseitigung von Wespennestern. Wer regelmäßig Probleme mit Wespen im Rollladenkasten oder ähnlich ungünstigen Stellen hat, sollte sich diesbezüglich einmal informieren.

Wer ist für Wespen auf dem Nachbargrundstück verantwortlich?


Nicht nur Wespennester im eigenen Haus oder in der gemieteten Wohnung können zum Ärgernis werden. Auch wenn es ein Nest auf dem Nachbargrundstück gibt, kann der eigene Wohnraum eingeschränkt sein. Die Frage ist dann nur, was passiert wenn der Nachbar sein Wespennest gerne behalten möchte.

Kann man seinen Nachbarn zur Beseitigung eine Wespennestes zwingen?

Während die Sachlage bei einem Wespennest im eigenen Wohnbereich also recht klar ist, so bekommen wir immer wieder auch Anfragen bezüglich Wespennestern auf Nachbargrundstücken. So fliegen Wespen mitunter auf dem Weg zum Nest beim Nachbarn auch über das eigene Grundstück, was gerade bei Gartenpartys durchaus lästig sein kann. Allerdings gibt es keine rechtliche Grundlage, um seinem Nachbarn die Beseitigung des Nestes aufzuzwingen. Wir konnten hierzu leider kein Fallbeispiel finden, verweisen aber auf die Tatsache, dass Wespen „herrenlose“ Tiere sind, die niemandem gehören. Demnach kann auch niemand für mögliche Komplikationen mit diesen haftbar gemacht werden (siehe auch NLKWN). Da ein Wespennest jedoch den eigenen Mietraum einschränken kann, muss dennoch der Vermieter für die Beseitigung eines Wespennestes aufkommen.

Wann ist ein Wespenstich ein Arbeitsunfall?


Sollte es trotz der recht friedlichen Gesinnung der Hautflügler doch einmal zu einem Stich kommen, so kann dies zumindest für Allergiker durchaus gefährlich werden.In manchen Fällen führt ein Stich sogar zum Tode. In einem Fall führte dies schließlich zur Frage, ob der unglückliche Todesfall als Arbeitsunfall deklariert werden kann.

Wer haftet für einen Wespenstich auf dem Arbeitsweg?

Ein Wespenstich kann durchaus als Arbeitsunfall deklariert werden. In aller Regel ist ein Stich zwar ungefährlich und hindert niemanden daran weiter zu arbeiten, allerdings gibt es durchaus Allergiker für die ein Wespenstich gesundheitlich Folgen haben kann. In einigen seltenen Fällen führt ein Stich sogar zum Tode.

In einem Fall aus dem Jahr 2006 versuchte eine Klägerin die Hinterbliebenenrente gewährt zu bekommen, da ihr Mann vermeintlich durch die Folgen eines Wespenstiches auf dem Arbeitsweg verstorben war.

Auf dem Arbeitsweg gestochen zu werden ist schwer geltend zu machen

Ein Wespenstich während der versicherten Tätigkeit ist grundsätzlich ein Arbeitsunfall. Stirbt der Versicherte in der zeitlichen Folge und lässt sich die Todesursache ebenso wenig klären wie die Frage, ob der Versicherte an einer Wespengiftallergie litt, kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Wespenstich und Tod nicht mit Wahrscheinlichkeit bejaht werden. nicht aus.“ (Leitsatz, LSG Baden-Württemberg, Az.: L 10 U 3430/05, 28.09.2006 / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg)

Bei dem dargelegten Fall handelte es sich um einen Hausmeister, der zuvor noch nie über allergische Reaktionen (in Verbindung mit einem Wespenstich) geklagt hatte. Die Klägerin behauptet, dass ihr Mann auf dem Weg vom Bäcker zur Arbeitsstätte gestochen wurde. In Folge dessen starb ihr Mann an einem anaphylaktischen Schock. Dies konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, weshalb das Gericht die Klage abwies.

Fazit

Sollte es zu gesundheitlichen Komplikationen in Folge eines Wespenstiches kommen, so hilft es eine mögliche Allergie im Vorab von einem Arzt bestätigt zu bekommen (dies gilt insbesondere bei Ausnahmegenehmigungen für die Untere Naturschutzbehörde). Des weiteren kann es ohne Augenzeugen und schnelles Hinzuziehen eines Arztes durchaus schwer sein mögliche (tödliche) Folgen einem Wespenstich zuzuordnen. Glücklicherweise sind Todesfälle, verursacht durch Wespenstiche sehr selten. Es gibt zwar keine genauen Zahlen (da keine Meldepflicht besteht), aber man geht von ca. 1-3 Todesfällen pro 1 Millionen Einwohner aus. Genauere Infos zu anaphylaktischen Schocks und eine Datenbank mit registrierten Fällen finden sie hier.