HAUSSPERLING

Der Haussperling (Passer domesticus) ist ein typischer Kulturfolger und weist eine starke Bindung an menschliche Lebensräume auf. Umgangssprachlich als "Spatz" bekannt gehört er zur Familie der Sperlinge (Passeridae). Die Männchen sind kontrastreicher gezeichnet als die Weibchen. Der Nacken ist bei ihnen rotbraun, die Kopfplatte grau. Die Weibchen sind insgesamt unscheinbarer und haben ein grau-beige gezeichnetes Gefieder. Die Jungvögel ähneln in ihrer Färbung weitgehend den Weibchen.

Die Art kommt mittlerweile weltweit vor. Ein optimaler Lebensraum sind kleine, landwirtschaftlich geprägte Dörfer. Aber auch in Städten sind diese Vögel häufig anzutreffen – vor allem in Bereichen, in denen es Parks oder Gärten gibt. In Mitteleuropa werden pro Jahr 3 Bruten aufgezogen. Die Brutperiode beginnt oft schon Ende März und endet meist erst im September. Die Tiere ernähren sich weitgehend vegetarisch. Unbekannte Nahrung wird meist gemieden.

Haussperlinge sind sowohl Material- als auch Hygieneschädlinge. Zum einen verschmutzen sie mit ihrem Kot Hausfassaden, Balkone oder andere Gebäudeteile. Zum anderen können sie Krankheitserreger wie Salmonellen oder Hefepilze verbreiten.

Die Tiere sind sehr anpassungsfähig und können innerhalb von Gebäuden dauerhaft leben und hier sogar brüten.

Obwohl diese Art ähnliche Probleme bereiten kann wie die verwilderte Haustaube (Columba livia domestica), sind Bekämpfungsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hintergrund ist, dass der Haussperling unter ganz besonderem rechtlichen Schutz steht.
Vertreibungs- oder Bekämpfungsmaßnahmen müssen daher von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Schädlingsbestimmung

Sind Sie unsicher um welchen Schädling es sich in Ihrem Fall handelt, schicken Sie uns ein Exemplar und wir bestimmen es für Sie und geben Ihnen eine Beschreibung zur Lebensweise und Bekämpfung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Mit fachlicher Unterstützung von Dr. Martin Felke - Institut für Schädlingskunde

Haussperlinge

Material- und Hygieneschädlinge, eine Vertreibung oder Bekämpfung muß genehmigt werden.