Schlupfwespe und Lagererzwespe: Wie man Nützlinge als Kammerjäger einsetzt
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26. Mai 2020In Engelskirchen-Schnellenbach (Nordrhein-Westfalen) hat ein Mann versucht ein Wespennest selbst zu bekämpfen. Als Mittel der Wahl griff er jedoch nicht auf Wespenspray aus dem Baumarkt zurück, sondern zu Bremsenreiniger und einem Feuerzeug. Damit erzeugte er eine verheerende Stichflamme, mit der er das Wespennest abflammen wollte.
Neben des Schadens am Wintergarten, welcher sich auf rund 10.000 Euro beläuft, musste das nachbarliche Senioren-Ehepaar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Rentner hatten Rauch eingeatmet. Ob das Wespennest den Feuerangriff überlebt hat, ist leider unklar.
Die Wespenbekämpfung auf einem privaten Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten. Wespen stehen unter allgemeinem Schutz und dürfen bekämpft werden, insofern es einen vernünftigen Grund gibt. Da der „vernünftige Grund“ nicht weiter definiert ist, kann auch das Nichtbetreten eines Geräteschuppens darunter fallen. Haben die Wespen direkt über dem Eingang eines Schuppens gebaut und dieser lässt sich nicht betreten, ist eine Bekämpfung durchaus möglich.
Feuerwehr muss Brand löschen
Der erzeugte Feuerstrahl wurde jedoch größer als angenommen und entzündete den nachbarlichen Wintergarten. Eigene Löschversuche mit dem Gartenschlauch misslangen ebenfalls, weshalb die Feuerwehr anrücken musste und den Brand löschen musste.Neben des Schadens am Wintergarten, welcher sich auf rund 10.000 Euro beläuft, musste das nachbarliche Senioren-Ehepaar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Rentner hatten Rauch eingeatmet. Ob das Wespennest den Feuerangriff überlebt hat, ist leider unklar.
War die Wespenbekämpfung erlaubt?
Neben des hohen Sachschadens stellt sich die Frage ob dem privaten Kammerjäger nun auch eine Strafe wegen unerlaubter Wespenbekämpfung droht. Allerdings dürfte dies eher unwahrscheinlich sein.Die Wespenbekämpfung auf einem privaten Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten. Wespen stehen unter allgemeinem Schutz und dürfen bekämpft werden, insofern es einen vernünftigen Grund gibt. Da der „vernünftige Grund“ nicht weiter definiert ist, kann auch das Nichtbetreten eines Geräteschuppens darunter fallen. Haben die Wespen direkt über dem Eingang eines Schuppens gebaut und dieser lässt sich nicht betreten, ist eine Bekämpfung durchaus möglich.
Wespenumsiedlung als umweltfreundliche Alternative
Eine Umsiedlung des Nestes wäre die umweltfreundlichere Alternative zum Abtöten der Wespen gewesen. Zwar ist diese im Vergleich zu einer Wespenbekämpfung deutlich teurer, aber immer noch günstiger als die 10.000 Euro Sachschaden. Da der Mann das Nest abflammen wollte, gehen wir davon aus, dass das Nest grundsätzlich gut erreichbar war und eine Umsiedlung somit möglich gewesen wäre.Wespenbekämpfung vom Kammerjäger durchführen lassen
Sollte eine Umsiedlung zu teuer oder nicht möglich sein, kann auch eine Bekämpfung des Nestes durchgeführt werden. Zwar ist der Einsatz von Wespenspray aus dem Baumarkt ebenfalls möglich, allerdings werden die Wespen sich entsprechend wehren. Größere Schäden werden hierdurch zwar nicht entstehen, aber wohl einige schmerzhafte Stiche. Eine Wespenbekämpfung durch den Schädlingsbekämpfer kann meist kurzfristig und problemlos durchgeführt werden.Wespenbekämpfung wird vom Eigentümer bezahlt
Nicht sicher ist, ob es sich dem 32-Jährigen um einen Mieter handelte. In diesem Fall wäre die Sache doppelt ärgerlich. Denn Wespenbekämpfungen werden vom Eigentümer bezahlt. Die Bekämpfung kann vom Vermieter nicht auf den Mieter umgelegt werden. Einige Versicherungen übernehmen zudem die Kosten für eine Wespenbekämpfung. Ob die Versicherung auch den Schaden am Wintergarten der Nachbarn übernehmen würde, ist eher zweifelhaft.Quellen:
Kölner Stadt-Anzeiger: Brand in Engelskirchen: Wespenbekämpfung endet in Desaster (zuletzt besucht am 26.05.2020)
Oberberg-Nachrichten: Wespenbekämpfung misslungen: Brand in Wintergarten (zuletzt besucht am 26.05.2020)
Weitere Infos zu Wespen:
Wespen-Ratgeber: Infos zu Wespenarten und Nestern
Bekämpfung von Wespennestern
Umsiedlung von Wespennestern
Gerichtsurteile zu Wespen & Co.
Kölner Stadt-Anzeiger: Brand in Engelskirchen: Wespenbekämpfung endet in Desaster (zuletzt besucht am 26.05.2020)
Oberberg-Nachrichten: Wespenbekämpfung misslungen: Brand in Wintergarten (zuletzt besucht am 26.05.2020)
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