In Engelskirchen-Schnellenbach (Nordrhein-Westfalen) hat ein Mann versucht ein Wespennest selbst zu bekämpfen. Als Mittel der Wahl griff er jedoch nicht auf Wespenspray aus dem Baumarkt zurück, sondern zu Bremsenreiniger und einem Feuerzeug. Damit erzeugte er eine verheerende Stichflamme, mit der er das Wespennest abflammen wollte.
Feuerwehr muss Brand löschen
Der erzeugte Feuerstrahl wurde jedoch größer als angenommen und entzündete den nachbarlichen Wintergarten. Eigene Löschversuche mit dem Gartenschlauch misslangen ebenfalls, weshalb die Feuerwehr anrücken musste und den Brand löschen musste.
Neben des Schadens am Wintergarten, welcher sich auf rund 10.000 Euro beläuft, musste das nachbarliche Senioren-Ehepaar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Rentner hatten Rauch eingeatmet. Ob das Wespennest den Feuerangriff überlebt hat, ist leider unklar.
War die Wespenbekämpfung erlaubt?
Neben des hohen Sachschadens stellt sich die Frage ob dem privaten Kammerjäger nun auch eine Strafe wegen unerlaubter
Wespenbekämpfung droht. Allerdings dürfte dies eher unwahrscheinlich sein.
Die Wespenbekämpfung auf einem privaten Grundstück ist grundsätzlich nicht verboten. Wespen stehen unter
allgemeinem Schutz und dürfen bekämpft werden, insofern es einen vernünftigen Grund gibt.
Da der „vernünftige Grund“ nicht weiter definiert ist, kann auch das Nichtbetreten eines Geräteschuppens darunter fallen. Haben die Wespen direkt über dem Eingang eines Schuppens gebaut und dieser lässt sich nicht betreten, ist eine Bekämpfung durchaus möglich.