Was ist eine Risikominderungsmaßnahme (RMM)?

Risikominderungsmaßnahmen spielen in der Schädlingsbekämpfung vor allem bei der Verwendung von Rodentiziden (Ratten- und Mäuseköder) ein größere Rolle. Sie werden im Zuge der EU-weiten Bewertung von Risiken bei der Verwendung von Bioziden erstellt. Darin wird geregelt wer bestimmte Stoffe unter welchen Voraussetzungen verwenden darf. Im Bezug auf die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ergibt sich dabei folgende Tabelle (siehe auch Umweltbundesamt, Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien, S.25):
Tabelle Anwendungserlaubnis

Zulassungen für Verwendung von Anitkoagualnzien der 1. und 2. Generation

Einschränkungen bei der Verwendung:
Privatpersonen dürfen nur Wirkstoffe der 1. Generation verwenden (ausgenommen sind hierbei Stoffe mit reproduktionstoxischer Wirkung).
Bei berufsmäßigen Verwender (mit und ohne Sachkunde) gilt zusätzlich die Einschränkung, dass die Stoffe nicht „spezifisch zielorgantoxisch" sei dürfen.

Weshalb gibt es die Vorschriften der Risikominderungsmaßnahmen?

Die Risikominderungsmaßnahmen (wir werden ab dieser Stelle nur noch RMM schreiben) regeln den Einsatz von Bioziden, welche negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können. Rodentizide können beispielsweise Sekundärvergiftungen bei Nicht-Ziel-Organismen verursachen. Frisst eine Eule eine Maus, die zuvor ein Rodentizid (Mäuseköder) verputzt hat, läuft die Eule in Gefahr an einer Sekundärvergiftung zu sterben. Dies ist vor allem bei potenten Ködern mit Wirkstoffen der zweiten Generation möglich.
Darüber hinaus haben vor allem Mäuse in den letzten Jahren Resistenzen gegenüber bestimmten Wirkstoffen entwickelt. Aus diesem Grund sollen vor allem bei Dauerbeköderungen weniger potente Wirkstoffe eingesetzt werden. Die Gefahr neuerer resistenter Populationen wird dadurch verringert. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch weniger Gifteinsatz und erfolgreichere Bekämpfungen.

Was bedeutet das für akute Mäuse- und Rattenbekämpfungen?

Vor den aktuellen Regelungen der RMM konnten ausgebrachte Köder quasi in allen Bereichen verwendet und nach Ermessen kontrolliert werden. Durch die RMM dürfen nur noch bestimmte Köder eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen bei einer Mäuse- und Rattenbekämpfung ausgebrachte Köder alle sieben Tage kontrolliert werden. Zudem dürfen Rodentizide nicht als vorbeugende Maßnahme eingesetzt werden. Es muss also ein akuter Befall durch Ratten oder Mäuse vorliegen.
Ausnahmen gibt es für strategische Dauerbeköderungen. Hier dürfen ausgebrachte Köder im Abstand von einem Monat kontrolliert werden. Zudem ist ein aktueller Befall durch Schadnager nicht zwingend notwendig. Ein Schädlingsbekämpfer muss vorab jedoch eine objektbezogene Gefahrenanalyse erstellen und plausibel begründen, weshalb das jeweilige Objekt für eine Dauerbeköderung in Frage kommt.

Welche Wirkstoffe dürfen bei einer strategischen Dauerbeköderung eingesetzt werden?

Nach den neusten Bestimmungen dürfen im Rahmen einer strategischen Dauberköderung nur noch zwei Wirkstoffe eingesetzt werden: Difenacoum und Bromadiolon. Alle anderen Antikoagulanzien der 2. Generation dürfen lediglich bei akuten Bekämpfungen eingesetzt werden, die wöchentlich kontrolliert werden. Grund ist die Gefahr einer Sekundärvergiftung bei Nicht-Ziel-Organismen.
Die Gefahr ist bei den Wirkstoffen Difenacoum und Bromadiolon geringer als bei anderen Vertretern der Antikoagulanzien. Das heißt allerdings nicht, dass andere Wirkstoffe auch erfolgreicher sind. Mäuse und Ratten müssen grundsätzlich nur weniger Köder aufnehmen um eine letale Dosis zu erreichen. Bei resistenten Mäusen kann dies zu einem Problem oder verzögertem Bekämpfungserfolg führen

Welche Vor- und Nachteile entstehen durch die RMM?

Alles hat seine guten und schlechten Seiten, so auch die Bestimmungen der RMM. Zu Beginn der Ankündigung gab es daher auch viel Kritik von Firmen und Verbänden. Einige Jahre nach der verbindlichen Einführung können wir als Schädlingsbekämpfer ein (subjektives) Fazit geben.
Grundsätzlich sind die Bestimmungen aus Tier- und Umweltschutzgründen zu begrüßen. Vor allem der unsachgemäße Umgang mit Anitkoagulantien durch Privatpersonen wird eingeschränkt. Wir finden nur noch selten fahrlässig platzierten Ratten- und Mäuseköder, der zum Beispiel offen in Keller- oder gar Gartenbereichen ausgelegt wurde. Jedoch ist der meiste Köder, der eigentlich nur von Personen mit Sachkunde verwendet werden sollte, im Internet leicht zu beschaffen.
Für Privat- und auch Firmenkunden ist vieles jedoch teurer geworden. Durch die Pflicht zur wöchentlichen Kontrolle, bzw. monatlichen Kontrolle in der Schädlingskontrolle sind die Bekämpfungsintervalle kürzer und somit häufiger geworden. Nicht jeder Rattenbefall rechtfertigt eine so häufige Kontrolle, mitunter dauert es etwas bis die Maßnahmen greifen.
Der Aufwand ist für die Anwender deutlich erhöht. Gerade in stressigen Phasen wie im Hochsommer ist eine zeitnahe Kontrolle eine echte Herausforderung. Neben den Ratten- und Mäusebekämpfungen trudeln noch allerhand Wespen- und andere Insektenaufträge ein. Eine zeitnahe Kontrolle im Rahmen der RMM ist in diesen Zeiten nur anhand etlicher Überstunden zu bewältigen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die RMM durchaus ihre Berechtigung hat. Aus heutiger Sicht sind viele Kritikpunkte zwar immer noch berechtigt, aber durchaus zu meistern. Die Sicherheit im Umgang mit Antikoagulanzien wurde in jedem Fall erhöht, auch wenn es noch Schlupflöcher gibt. Auch hat nicht jeder Kunde Verständnis für die Bestimmungen, die allgemeine Akzeptanz scheint aber zu wachsen.

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