Kommt die Versicherung für einen Marderschaden am Auto auf?


Wir vertreiben Marder aus Dächern und sperren Sie anschließend aus. Oft machen sich die Tiere aber auch als blinder Passagier im Motorraum des Wagens bemerkbar. In diesem Fall können wir zwar wenig Abhilfe schaffen, aber im Schadensfall übernehmen einige Versicherungen die Kosten (zumindest teilweise). Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass Folgeschäden davon ausgeschlossen sind.

Folgeschäden sind von der Versicherung meist ausgeschlossen

In einem Fall von 2009 hatte sich ein Marder an der Leitung eines Autos zu schaffen gemacht. Dies führte in der Folge zum Defekt einer Platine. Die Versicherung weigerte sich nun die Platine zu bezahlen, da nur die unmittelbaren Schäden (in diesem Beispiel die Leitung) erstattet werden müssen:
Da im vorliegenden Fall zwischen den Parteien nunmehr unstreitig ist, dass die Platine und die damit im Zusammenhang stehenden Schadenspositionen nicht unmittelbar durch den Biss des Marders entstanden sind, sondern Folgeschäden sind, kann der Kläger insoweit auch keinen unmittelbaren Anspruch aus dem mit der Beklagten geschlossenen Versicherungsvertrag herleiten. Es handelt sich nämlich nicht um einen direkten Schaden - derartige Schäden sind nur die durch unmittelbarer Einwirkung des Marders entstandenen Schäden, also hier die unmittelbaren Leitungsschäden. Hingegen handelt es sich bei der Platine um einen Folgeschaden, also einen Schaden, der nicht unmittelbar durch den Marder, sondern offenbar erst entstanden ist, als das Fahrzeug wieder in Betrieb gesetzt worden ist und der entstand, weil die Leitung welche zu der Platine führte durch den Marderbiss defekt war. Für derartige Schäden ist jedoch ein Sachverständigenverfahren vorgesehen. Dieses ist unstreitig nicht eingehalten worden.“ (Tenor, AG Hannover, AZ 514 C 14439/08, 25.05.2009 / Openjur)

Fazit

Sollten sie also den Verdacht auf einen Marderschaden im Auto haben, ist es ratsam schnell zu handeln. Zudem sollten Sie die genauen Bedingungen Ihrer Autoversicherung anschauen, um sicher zu sein, dass Schäden durch Marder abgedeckt sind. Um zu verhindern, dass Marder es sich Marder im Motorraum gemütlich machen, empfehlen wir das Unterlegen eines engmaschigen Gitters. Von dem Fang der Tiere raten wir ab, da dies eine aufwendige und nur kurz greifende Maßnahme wäre.

Ist eine Mietminderung bei Mardern im Dach gerechtfertigt?


Ein Marder im Auto ist schon ärgerlich, ein tobendes Exemplar auf dem Dach aber nicht auszuhalten. Die meisten Menschen rufen bei uns an, weil Sie kein Auge mehr zudrücken können wenn der Marder für die nächtliche Steppvisite vorbeischaut. Da hierdurch natürlich auch die Nutzung der Mieträume eingeschränkt ist eine Mietminderung (bei Nichttätigkeit des Vermieters) durchaus möglich.

Mardergeräusche sind nicht hinnehmbar

In einem Urteil aus dem Jahr 2016 wurden von Mardern verursachte Geräusche als wesentliche Ruhestörer (in der Nacht) betitelt. „Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der unter dem Dachgeschoss gelegenen Wohnung der Beklagten durch Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe erheblich (AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.01.2003 - 815 C 238/02). Diese Geräusche sind nicht vergleichbar mit gelegentlichen Tiergeräuschen von außerhalb des Hauses oder mit Verkehrsgeräuschen, da sie durch den Fehlboden deutlich wahrgenommen werden.“ (Tenor, AZ 72 C 2081/16, Urteil vom 27.09.2016 / Bayerische Staatskanzlei)

Eine Mietminderung bei Marderbefall ist gerechtfertigt

In diesem Fall war eine Mietminderung gerechtfertigt. Wohl auch, oder vor allen Dingen, weil der Vermieter den Marderbefall abstritt und ihn als gewöhnlich für alte Gebäude hinstellte. Das Gericht sah die Sache jedoch anders und gewährte eine Mietminderung von 10 Prozent. „Geräusche von im Dachgeschoss hausenden Mardern und eine dadurch hervorgerufene Beeinträchtigung der notwendigen Nachtruhe rechtfertigen eine Minderung des monatlichen Mietzinses um 10 %. (redaktioneller Leitsatz, AZ 72 C 2081/16, Urteil vom 27.09.2016 / Bayerische Staatskanzlei)

Fazit

Marder verursachen erheblichen Lärm, der über „normalen“ Verkehrslärm hinausgeht. Aus diesem Grund ist eine Nachtruhe kaum noch möglich. Betroffene Mieter sollten sich bei Befall umgehend an Vermieter oder Hausverwaltung wenden. Diese sollten wiederum schnell handeln und nicht auf Auszug des Marders hoffen. Unserer Erfahrung nach würde selbst der Auszug oder (eventuelle) Tod des Marders lediglich Platz für ein nachziehendes Jungtier schaffen. Die auf den ersten Blick hohen Kosten einer Aussperrung sind im Vergleich zu Mieteinbußen oder teilweise erheblichen Schäden am Dach, immer noch sehr gering.