FANGEN VON MARDERN

Das Fangen von Mardern können wir auch ausführen, raten aber meist davon ab. Sobald die ortsansässigen Marder gefangen sind, übernehmen andere Tiere das freie Revier, und finden anhand der Duftmarken des Vorgängers, wieder die selben Dachböden. Man kann daher an einem Objekt 15 bis 20 Tiere pro Jahr fangen. Viel sinnvoller ist ein aussperren der Marder aus dem Dach um das Problem dauerhaft zu lösen.

Marder unterliegen dem Jagdrecht und dürfen daher gefangen werden, wenn man die Vorgaben des Jagdrechtes beachtet. So gibt es für den Marder eine Schonzeit zur Aufzucht der Jungen von Anfang März bis Mitte Juni. Wenn man Marder fangen möchte so benötigt man in Hessen einen Fangjagdschein. Die verwendeten Fallen müssen unversehrt lebend fangen.

Unser Angebot

Im Normalfall führen wir eine kostenlose Besichtigung mit persönlicher Beratung durch und erstellen Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot.

Sollte der Fall eintreten das ein Objekt für eine persönliche Besichtigung zu weit entfernt ist, können Sie uns auch gerne Bilder des befallenen Objekts zukommen lassen und wir erstellen für Sie anhand dessen ein unverbindliches Angebot.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können, erfahren Sie hier auf unserer Kontaktseite.

Oder rufen Sie uns an: 06151/44658.