Rattenbekämpfung in der Kanalisation für Städte und Gemeinden
Wir führen regelmäßig auch Rattenbekämpfungen für Gemeinden oder Städte durch. Wir belegen ein festgelegtes Gebiet und/oder eine bestimmte Anzahl an Kanälen. Die Bekämpfungen können im Rahmen einer
regelmäßigen Schädlingskontrolle stattfinden oder über einen kürzeren Zeitraum. Im Falle einer Schädlingskontrolle bieten wir ein spezielles Konzept an, welche eine Bekämpfung an der Oberfläche mit einschließt. Gerne stellen wir Ihnen das Konzept in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Welche Anforderungen müssen bei einer Rattenbekämpfung im Kanal erfüllt sein?
Als Grundlage der Rattenbekämpfung in der Kanalisation gelten die EU-weiten Bestimmungen der „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit
Antikoagulanzien durch geschulte berufsmäßige Verwender“,
einsehbar beim Umweltbundesamt. Die Köder müssen so angebracht werden, dass sie auch bei Hochwasser nicht ins Abwasser gelangen. Zudem müssen die Bekämpfungen durch Personen mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden. Die Köder müssen alle 14 Tage bis drei Wochen kontrolliert werden und nach Beendigung der Maßnahme dem Kanalsystem wieder entnommen werden.
Dokumentation der Rattenbekämpfung über Online-System
Gerade bei umfangreichen Kanalsystemen ist eine übersichtliche Dokumentation äußerst hilfreich. Dank unseres Online-Dokumentation-Systems sind wir in der Lage Sie stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie erhalten einen externen Zugriff und können jederzeit den aktuellen Befall und bisherigen Stand der Bekämpfung einsehen. Dokumentiert wird auch die Menge und Art des eingesetzten Köders. Alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter und Zeugnisse unserer Mitarbeiter sind ebenfalls für Sie verfügbar.