Die Stadttaube ist keine Wildtaube
Die
verwilderte Stadttaube (Columba livia domestica) geht eigentlich auf die Felstentaube (Columba livia) zurück. Vor rund 5.000 Jahren wurde sie vom Menschen domestiziert und als Brief- und Haustaube eingesetzt. Aus dieser Domestikation sind etliche neue Arten entstanden, die sich nach und nach in unseren Städten angesiedelt haben. Unsere Stadttauben sind somit verwilderte Haustiere, ähnlich unseren Honigbienen. Die Stadtttaube ist demnach keine Wildtaube.
Wildtauben unterliegen dem Jagdrecht
Nicht jede Taube, die in der Stadt unterwegs ist, zählt zu den Stadttauben. Es gibt auch diverse Wildtauben, die keinesfalls als Schädlinge deklariert sind. Vor allem die Ringeltaube ist in unseren Städten recht oft anzutreffen. Sie darf während der Zeit vom 1. November bis 15. Januar in Hessen bejagt werden. Die seltener vorkommenden Türkentauben, Hohltauben und Turteltauben habe keine spezielle Jagdzeit.
Stadttauben genießen keinen besonderen Schutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Wildvogelarten
besonders geschützt. Ihre Nester dürfen nicht zerstört werden, noch dürfen sie getötet werden. Ausgenommen sind besondere Gründe, die einer extra Genehmigung bedürfen, wie es auch bei
Hornissen der Fall ist. Da man Vögel aber
gut vergrämen kann, müssen Sie im Regelfall auch nicht getötet werden.
Die Tauben in unseren Städten sind nicht besonders geschützt, da sie nicht zu den Wildvögeln zählen. Daher ist es auch ganzjährig erlaubt Nester und Eier zu entfernen, sowie
Taubenabwehr zu montieren.
Stadttaube als Schädling deklariert
In einem richtungsweisendem Urteil des Hessischen Verwaltungserichtshofes vom 1. September 2011 wurde die verwilderte Stadttaube als Schädling deklariert. Demnach dürfen Tauben in bestimmten Situationen getötet werden, unabhängig von der Jahreszeit oder geltendem Jagdrecht. Die Voraussetzung ist dabei jedoch etwas strenger als bei gewöhnlichen Schädlingen wie Schaben oder Ratten.
Tauben dürfen nur getötet werden, wenn sie in Schwärmen auftreten und Gefahr für Gesundheit oder Gebäude darstellen. In der Praxis tritt das häufiger auf als das Gericht eventuell vermutete. Dennoch werden Tauben nur sehr selten getötet, die genaue Rechtslage ist zu undurchsichtig, zudem gibt es gute Alternativen wie der Taubenfang oder Taubenabwehr, die ein Töten unnötig machen.